Begleitendes Fahren ab 17

Begleitetes Fahren mit 17, so heißt der „Führerschein mit 17“ offiziell.

Den BF 17 gibt es seit 1. Januar 2008 in Baden-Württemberg.

Infos im Überblick

  • mit 16 ½ Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren
  • theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag
  • praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag
  • nach bestandener Prüfung gibt es eine Prüfungsbescheinigung, damit beginnt auch die zweijährige Probezeit
  • gefahren werden darf nur mit Begleitperson und nur in Deutschland
  • das BF 17 ist für die Klassen B (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich - automatisch eingeschlossen sind die Klassen AM und L (Traktor)
  • zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhält man den Kartenführerschein

Infos zur Begleitperson

  • mehrere Begleiter können eingetragen werden (nicht nur die Eltern)
  • die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mindestens fünf Jahren muss die Begleitperson den Führerschein Klasse B (Pkw) besitzen
  • maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 1 Punkt
  • ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden