Praktische Ausbildung

Für jede Klasse ist eine allgemeine Grundausbildung notwendig. Wieviele Übungsstunden der einzelne Fahrschüler benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dies sind unter anderem das Alter des Fahrschülers, eventueller Vorbesitz eines anderen Führerscheins, persönliche Fähigkeiten, Talent, Einstellung zur Fahrschulausbildung u.ä.. Im Durchschnitt muss bei der Klasse B mit 15 Übungsfahrten gerechnet werden.

Nach Abschluss der Grundausbildung dürfen die besonderen Ausbildungsfahrten durchgeführt werden.

Das sind:

Klasse: Überlandfahrt: Autobahnfahrt: Nachtfahrt: Gesamtstunden:
 A, A1, B 5 4 3 12

Die folgende Tabelle stellt dar, wie viele Sonderfahrten zu absolvieren sind, wenn bereits ein Führerschein erworben wurde:

von: auf: Überlandfahrt: Autobahnfahrt: Nachtfahrt: Gesamtstunden:
A1, A* A 3 2 1 6
B BE, C1 3 1 1 5
C1 C1E, C 3 1 1 5
B C 5 2 3 10
C CE 5 2 3 10

*Bei Erweiterung der Klasse A (leistungsbeschränkt) auf die Klasse A (unbeschränkt) vor Ablauf von zwei Jahren nach § 6 Abs. 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung

Bei den Klassen C1 oder C besteht die Möglichkeit, die jeweilige Anhängerklasse in einem gemeinsamen zu erwerben.

In diesem Fall gilt folgende Tabelle:

Klasse: Art: Überlandfahrt: Autobahnfahrt: Nachtfahrt: Gesamtstunden:
C1
und
C1E
ohne Anhänger 1 1 - 2
mit Anhänger 3 1 2 6
Gesamt 4 2 2 8
 

C

und
CE

ohne Anhänger 3 1 - 4
mit Anhänger 5 2 3 10
Gesamt 8 3 3 14

Anforderungen an die Sonderfahrten im Einzelnen

Bei den Sonderfahrten soll das Fahren in besonderen Situationen und unter schwierigen Bedingungen geübt werden.

Schwerpunkte der Autobahnfahrten

  • Fahren mit hoher Geschwindigkeit
  • Einschätzen des Abstandes bei hoher Geschwindigkeit
  • Verkehrsbeobachtung, vorausschauendes Fahren
  • Einfahren und Ausfahren, auch auf Parkplätze und Raststätten
  • Überholen
  • Befahren eines Autobahnkreuzes
  • Gefahren bei hoher Fahrgeschwindigkeit

Schwerpunkte der Überlandfahrten

  • Fahren mit höherer Geschwindigkeit
  • Abbiegen von Schnellstraßen in Seitenstraßen oder Nebenstraßen
  • Fahren in Kurven mit höherer Geschwindigkeit
  • Überholen
  • Vorausschauendes Fahren
  • Gefahren erkennen

Schwerpunkte der Nachtfahrten

 

  • Bedienung, Anwendung und Kontrolle der Beleuchtungseinrichtungen
  • Verhalten bei Blendung durch Gegenverkehr
  • Benutzung des Fernlichts
  • Anpassen der Geschwindigkeit
  • Erkennen von Gefahren
  • Besonderheiten des Fahrens bei Dunkelheit
  • Fahren außerorts und auf Autobahnen und Erkennen der Gefahren
  • Fahren unter sich verändernden Lichtverhältnissen

 

Nach Durchführung der Sonderfahrten kommt die Reife- bzw. Teststufe. Wenn der Fahrlehrer und der Fahrschüler dann der Meinung sind, die Ausbildung sei abgeschlossen, wird die Prüfung beim TÜV angemeldet.